Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit,
wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer
unsere Geschäftsbedingungen als allein verbindlich an. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn
er von uns schriftlich bestätigt wurde.

2. Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk Grünhain, unverpackt, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Maße und Gewichte
Maße und Gewichte werden von uns annähernd nach bestem Ermessen angegeben.
Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, berechtigen den Käufer nicht zum
Rücktritt vom Kaufvertrag.

4. Lieferfrist
Von uns genannte Lieferzeiten sind annähernd, jedoch unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt am Tage der
Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrages, d.h. mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.

Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware unser Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft gemeldet wurde.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
zurückzutreten. Gleichzusetzen mit höherer Gewalt sind Umstände, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen wie z.B. Streik oder Aussperrung, Kriegsfall, Mobilmachung,
Aufruhr usw.

Verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Rücktritt vom
Kaufvertrag.

5. Gefahrenübergang
Mit Übergabe der Ware an den Versandbeauftragten, spätesten jedoch mit Verlassen unseres Werkes,
geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, wer die Versand- oder Versicherungskosten trägt.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, daß am Aufstellungsort und auf dem Transportweg dorthin die statische
Voraussetzungen für den Transport des Tresors gegeben sind d.h. Böden, Treppen und Decken müssen
so ausgelegt sein, daß sie das Gewicht des Tresors zzgl. Transportmittel und -personal aufnehmen
können.

6. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt
-2% Skonto zahlbar, jedoch spätestens nach 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Zahlungen sind nur an uns bzw. auf unsere Bankkonten zu leisten. Überschreitungen des Zahlungsziels
geben uns das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Landeszentralbank zu verlangen.

7. Rücktritt und Nichterfüllung
Sollten uns nach Vertragsabschluß Umstände zur Kenntnis kommen, die eine Erfüllung unserer
Forderungen durch den Käufer gefährden könnte, sind wir berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern
oder vom Vertrag zurückzutreten.

Schadensersatzansprüche kann der Käufer daraus nicht ableiten. Nichterfüllung des Vertrages durch den
Käufer berechtigt uns Schadensersatzanspruch in Höhe von 20% des Vertragspreises geltend zu machen.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, insbesondere
eines Kontokorrentsaldos, unser Eigentum und darf vom Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
veräußert werden. Künftige Forderungen aus Kaufverträgen über die Vorbehaltsware werden von vornherein
an uns abgetreten. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherheits-
übereignung der gelieferten Ware oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf nicht
gestattet. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen
Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der in
unserem Eigentum stehenden Warungen zu verlangen, wenn uns die Erfüllung unserer Forderungen durch
den Käufer gefährdet erscheint.

9. Gewährleistung und Schadensersatz
Für die von uns gelieferten Waren übernehmen wir die gesetzl. gereg. Herstellergarantie. Auf Bauteile,
wie Schlösser und Beschläge gewährt der Hersteller 6 Monate Garantie. Die Gewährleistung beginnt ab
dem Tag der Herstellung. Die Mängelhaftung erstreckt
sich nur auf Teile, die sich innerhalb der obigen Frist
aufgrund Fabrikations- oder Materialfehlern als unbrauchbar erweisen.

Beanstandungen können nur binnen 8 Tagen nach Eingang der Sendung bei versteckten Mängeln
unverzüglich, jedoch spätestens nach 6 Wochen berücksichtigt werden.

Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in Form der Nachbesserung; Ersatzlieferung oder
Preisminderung nach unserer Wahl.

Für alle uns notwendig erscheinenden Arbeiten hat uns der Käufer Gelegenheit zu geben und
angemessene Zeit einzuräumen.

Wir haften nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung oder durch Eingriff Dritter entstanden
sind, die von uns nicht autorisiert waren.

Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden können nicht gestellt werden.

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen hiervon unberührt.

Absprachen bezüglich Teilunwirksamkeiten haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt wurden.
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