Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot und Auftrag

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns
schriftlich bestätigt werden. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Geschäftsbedingungen als allein verbindlich
an. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.

 

2. Preisstellung

 

Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk Grünhain zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Maße und Gewichte

 

Maße und Gewichte werden von uns annähernd nach bestem Ermessen angegeben. Konstruktionsänderungen, die dem technischen
Fortschritt dienen, berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

4. Lieferfristen

 

Von uns genannte Lieferzeiten sind annähernd, jedoch unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher
Einzelheiten des Auftrages, d. h. mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet
wurde.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Gleichzusetzen mit höherer Gewalt sind
Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie z.B. Streik oder Aussperrung, Kriegsfall, Mobilmachung,
Aufruhr usw..
Verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

5. Gefahrenübergang

 

Mit Übergabe der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auf den
Käufer über, unabhängig davon, wer die Versand- oder Versicherungskosten trägt.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass am Aufstellungsort und auf dem Transportweg dorthin die statischen Voraussetzungen für
den Transport des Tresors gegeben sind, d.h. Böden, Treppen und Decken müssen so ausgelegt sein, dass sie das Gewicht des
Tresors zzgl. Transportmittel und –personal aufnehmen können.

 

6. Zahlung

 

Soweit nicht anderes vereinbart, sind unserer Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto zahlbar,
jedoch spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Zahlungen sind nur an uns bzw. auf unsere Bankkonten zu
leisten. Überschreitungen des Zahlungszieles geben uns das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz
der Landeszentralbank zu verlangen.

7. Rücktritt und Nichterfüllung

 

Sollten uns nach Vertragsabschluss Umstände zur Kenntnis kommen, die eine Erfüllung unserer Forderungen durch den Käufer
gefährden könnte, sind wir berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche kann der Käufer daraus nicht ableiten. Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer berechtigt uns
Schadensersatzanspruch in Höhe von 20% des Vertragswertes geltend zu machen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere eines Kontokorrentsaldos, unser
Eigentum und darf vom Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Künftige Forderungen aus Kaufverträgen
über die Vorbehaltswarewerden von vornherein an uns abgetreten. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Ware oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf nicht
gestattet. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer
unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Warungen zu verlangen,
wenn uns die Erfüllung unserer Forderungen durch den Käufer gefährdet erscheint.

 

9. Gewährleistung und Schadenersatz

 

Für die von uns gelieferten Waren übernehmen wir eine Garantie von 2 Jahren, auf Schlösser und Beschläge 12 Monate Herstellergarantie,
gerechnet vom Tag der Herstellung. Die Mängelhaftung erstreckt sich nur auf Teile, die sich innerhalb der obigen Frist
aufgrund Fabrikations- oder Materialfehlern als unbrauchbar erweisen.
Beanstandungen können nur binnen 8 Tagen nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich, jedoch spätestens
nach 6 Wochen berücksichtigt werden.
Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in Form der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung nach unserer Wahl.
Für alle uns notwendig erscheinenden Arbeiten hat uns der Käufer Gelegenheit zu geben und angemessene Zeit einzuräumen.
Wir haften nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung oder durch Eingriff Dritter entstanden sind, die von uns nicht autorisiert
waren.
Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden können nicht gestellt werden.

 

10. Teilunwirksamkeit

 

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Absprachen bezüglich Teilunwirksamkeiten haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden
Gewichts-, Maß- und Farbangaben sind unverbindlich. Irrtum, Gewichts-, Maß- und Farbveränderungen
vorbehalten. Geringe Gewichts-, Maß- und Farbabweichungen sind produktionsbedingt